Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Die Regelungen des Zivilrechts sind in erster Linie im BGB (bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt. Sonderregelungen sind in einer Vielzahl von weiteren „Spezialgesetzen“ geregelt.

Vertragliche Schuldverhältnisse

Die vertraglichen Schuldverhältnisse – wie z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag – mit denen jede natürliche und juristische Person tagtäglich zutun hat gehören zum allgemeinen Zivilrecht. Dazu zählen aber auch Schadensersatzansprüche oder Eigentumsverhältnisse.

Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Rechte

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