Im privaten Bau- und Immobilienrecht vertreten wir Sie in allen „Bau“Phasen (Entwicklung, Planung, Bau und Finanzierung) und Grundstücksübertragungen. Gerade im Baurecht befinden sich komplexe Rechtsbeziehungen zwischen Architekten, Ingenieuren,  Hauptunternehmen und den Bauherren (So z.B. Abnahmezeitpunkt, Haftung, Zahlungsweise, Gewährleistungsfristen). Durch die Tätigkeit bei der Hamburgischen Architektenkammer konnte Herr Rechtsanwalt Haghighatmehr vertiefte Kenntnisse im Bau- und Immobilienrecht erlangen, die ihm bei einer Vielzahl von Fällen zugute kamen.

Die Beratung führt reicht insoweit von der Vertragsgestaltung über die Beratung während der einzelnen Bauphasen (dh. von Beginn an bei der Prüfung/Erstellung von Bauverträgen) – bis zur Abwehr/Inanspruchnahme von Gewährleistungs- und Werklohnansprüchen.

Wir beraten Sie bundesweit. Unsere Erfahrung in einer Vielzahl von Fällen kommt Ihnen zugute. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 040/46632840 – per E-Mail: info@rechtskontor.de oder bequem über unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!