Zu unseren weiteren Kernrechtsgebieten zählt das Verkehrsrecht mit all seinen Facetten. Unser Ziel ist dabei eine schnelle und fachlich Kompetente Beratung zu allen Fragen des Verkehrsrechts – insbesondere zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Versicherungen und Unfallgegner(n). Dabei bieten wir Ihnen gerne Kontakte zu kompetenten Gutachtern und Werkstätten an, mit denen wir seit langer Zeit erfolgreich und schnell zusammenarbeiten. Da ein Verkehrsunfall immer auch emotional und nichts alltägliches ist, möchten wir Ihnen mit diesem Vermittlungsservice eine Last abnehmen und professionell Ihre Rechte durchsetzen.

Was tun wir als Rechtsanwalt / Anwalt für Verkehrsrecht genau für Sie?

  • Wir kümmern uns um die komplette Unfall- und Schadensregulierung
  • Anwaltliche Beratung zu Bußgeld-/Ordnungswidrigkeits- oder Verkehrsstrafrechtsverfahren, z.B. bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverboten, Medizinisch-Psychologische Untersuchung, Aufbauseminar (Probezeit).
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite bzw. deren Versicherung (idR.) die Kosten unserer Beauftragung.

Die Anzahl der Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen steigt jährlich – damit auch die Anzahl der Verkehrsunfälle. Das statistische Bundesamt verzeichnete allein im Jahr 2016: Polizeilich erfasste Unfälle 2 585 191 (+2,8 % zu 2015).  Durch unsere Tätigkeit für eine große Verkehrsrechtskanzlei in Hamburg, haben wir umfassende Kenntnis der Materie und machen gegenüber  Haftpflichtversicherungen für Sie materielle- und immateriellen Schäden (Schmerzensgeldansprüche) zügig geltend. So z.B.

  • Reparaturkosten
  • Merkantiler Minderwert
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Gutachterkosten
  • vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
  • Kostenpauschale (Telefon/Porto/Fahrtkosten)
  • Abschleppkosten
  • Krankenhausbesuchskosten – Behandlungskosten
  • Schmerzensgeld – Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall bzw. Erwerbsfähigkeitsbeeinträchtigungen.

Erfahrungsgemäß kürzen die Versicherungen oftmal unberechtigterweise Ansprüche. Ein Geschädigter – der seine Rechte nicht kennt – wird daher oftmals die Kürzungen hinnehmen und verzichtet somit auf sein Recht. Gerade deshalb sollte bei einem Verkehrsunfall ein auf dem Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt dagegentreten.

Aber auch die Vertretung in Bußgeld- und Ermittlungsverfahren gehört zu unserer Tätigkeit. Auch hier haben wir in einer Vielzahl von Fällen Bescheide anfechten können. Die Zahl der fehlerhaften Bescheide ist enorm. Gerade wenn es um Fahrverbote geht, sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen da zur Verfügung!

Ihr kompetenter Ansprechpartner im Verkehrsrecht bzw. nach einem Verkehrsunfall!

Möchten auch Sie verkehrsrechtliche Ansprüche geltend machen oder solche abwehren? Dann beraten wir Sie als Rechtsanwalt / Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg und bundesweit. Unsere Erfahrung in einer Vielzahl von Fällen kommt Ihnen zugute. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 040/46632840 – per E-Mail: info@rechtskontor.de oder bequem über unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!