Falschparker auf Gehwegen dürfen sofort abgeschleppt werden!
Wer sein Fahrzeug unerlaubt auf dem Gehweg parkt (Falschparker), muss damit rechnen abgeschleppt zu werden. Stellt die Behörde eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fest ( u.a. Fahradfahrer und Fußgänger), gilt das Parken bzw. abstellen des Fahrzeuges als Störung der öffentlichen Sicherheit. Das Parken auf dem Gehweg ist eine „Störung der öffentlichen Sicherheit“ So entschied das Verwaltungsgericht…