201701.12
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Die kommerzielle Nutzung von Fotos einer Statue ist verboten

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Die berühmte Galleria dell’Accademia in Florenz / Italien stellt eine Vielzahl von berühmten Statuen, darunter seit 1873 Michelangelos „David“, aus. Ein Gericht in Florenz hat dem Museum am 23.11.2017 für Abbildungen des „David“ ein Urheberrecht zugesprochen. Demnach bedürfen Reproduktionen der berühmtesten Statue der Welt ab sofort einer Genehmigung des Museums, wenn diese zu kommerziellen Zwecken genutzt werden sollen.

Was ist das Ziel des Museums? Fotos der Touristen? Nein.

Dem Museum waren in erster Linie die Agenturen, die mit den Fotografien ihrer Ausstellungstücke warben, um Touristen Tickets verkaufen zu können, ein Dorn im Auge.

Ob das Urheberrecht nur für Fotos gelte oder für alle Arten von Reproduktion (z.B. Magneten oder Gipsfiguren) geht aus der Entscheidung nicht eindeutig hervor. Wie Verstöße geahndet würden, ist noch nicht bekannt. Den Agenturen drohen Bußen von 2000 Euro pro Tag, sollten sie gegen das Bilderverbot verstoßen. Übrigens handelt es sich bei der David-Statue vor dem Palazzo Vecchio um eine Kopie. Ob sich andere italienische oder gar europäische Museen dies als Vorbild nehmen werden, steht noch aus.

Bildrechte sollten ernst genommen werden

Wir vertreten deutschlandweit Mandanten auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben – helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Wir betreuen Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im außergerichtlichen/gerichtlichen Verfahren. Unsere Erfahrung in einer Vielzahl von Fällen kommt Ihnen zugute. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 040/46632840 – per E-Mail: info@rechtskontor.de oder bequem über unser Kontaktformular.

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