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Neuer Bußgeldkatalog

Bußgeld bussgeld KatalogSeit einem Monat (konkret 19.10.2017) gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein neuer Bußgeldkatalog. Dieser ahndet einige Tatbestände nunmehr mit deutlich härteren Sanktionen. Die Handy-Nutzung am Steuer, die Blockade von Rettungsgassen und das Gaffen bei Notfällen werden nunmehr verschärft. Auch die Vollverschleierung (Niqab) wird mit einem Bußgeld geahndet – ebenso Karnevalsmasken.

Der Gesetzgeber möchte mit dem neuen Bußgeldkatalog künftig Gefährdungen des Straßenverkehrs vorbeugen, welche in den letzten Jahren vermehrt zu Unfällen führte. Die höheren Sanktionen sollen dabei für den Autofahrer entscheidend sein, denn erst wenn es um das liebe Geld geht, stellt man das Unrecht ein. Die Folgen waren zum Teil schwere Unfälle mit Todesfolge. Insbesondere die Nutzung elektronikscher Geräte sollen unterbunden werden. Ebenso die Verzögerungen durch Gaffer oder fehlerhafte Rettungsgassen. So werden nunmehr Autofahrer, die es bei stockendem Verkehr unterlassen für Polizei oder sonstigen Hilfsfahrzeugen eine Rettungsgasse zu bilden, nunmehr mit einem Bußgeld von 200 EUR und einem Punkt in Flensburg zur Kasse gebeten. Vorher betrug das Bußgeld lediglich 20 EUR. Wenn zu einer Behinderung kommen sollte, beträgt das Bußgeld 240 EUR, sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei einer Gefährdung 280 EUR Bußgeld, sowie zwei Punkte in Flensburg + 1 Monat Fahrverbot – wenn bei der Gefährdung auch noch eine Sachbeschädigung entsteht ein Bußgeld von 320 Euro, sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Für Nutzer elektronischer Geräte wird es teuer

Handynutzer oder Nutzer anderer ähnlicher elektronischer Geräte am Steuer werden künftig sehr tief in die Tasche greifen. Dabei wurde das Verbot der Nutzung des Handys am Steuer wurde in der Neufassung des § 23 StVO umfassender geregelt. Bisher umfasste die Regelung nur Mobil- bzw. Autotelefone. Nun gehört auch die Nutzung des Handys beim Surfen und Tippen hinzu, als auch Tablets und Ebook Reader. Der Gesetzgeber hat die Regelung so technikoffen gehalte, um auch künftige technische Geräte mitzuumfassen. Nicht umfasst sind die Nutzung der Sprachsteuerung, die Nutzung der Vorlesefunktion, sowie HeadUp Displays.

Bisher war das Bußgeld mit 60 EUR behaftet. Nun muss man mit einem Bußgeld von 100 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte es aus der Nutzung zu einer Gefährdung kommen, muss ein Bußgeld von 150 EUR gezahlt werden (+ zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot). Wenn eine Sachbeschädigung entsteht: 200 EUR Bußgeld + zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Auch für Fahrradfahrer wurde das Bußgeld von 25 EUR auf 55 EUR hinaufgesetzt.

Der neue Bußgeldkatalog soll vorallem abschrecken

Sollten Autofahrer Einsatzfahrzeuge, die mit Blinklicht und Horn im Einsatz sind, nicht sofort freie Bahn verschaffen, kostet es nun 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein einmonat Fahrverbot.Bei einer Gefährdungslage: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. Tritt eine zusätzliche Sachbeschädigung auf: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.

Wer in Zukunft die Zufahrt für die Feuerwehr zuparkt, muss 30 EUR bei einfachen Verstößen zahlen. Blockiert man die Zufahrt kommt neben 65 EUR Geldbuße ein Punkt in Flensburg hinzu. Falschparker dürfen hingegen umgehend abgeschleppt werden.

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