201724.07
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Illegale Streamingseiten wie movie4k.to/kinox.to – Grauzone oder nicht?!

Illegale Streamingseiten wie movie4k.to/kinox.to – Grauzone oder nicht?!

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Illegale Streamingseiten wie movie4k.to/kinox.to – Grauzone oder nicht?!

Die Frage stellt sich inzwischen in jedem Freundeskreis – Hast du den neuen Film „XY“ schon gesehen? Wenn man dann darauf antwortet, dass dieser doch erst nächste Woche in die Kinos kommt oder gerade erst angelaufen ist, wird man nur angelächelt. Lass uns ins Kino gehen oder lass uns eine DVD/Video holen, hört sich inzwischen fast an wie Sprüche aus den 80ern. Heute läuft fast alles online. Und um die neusten Filme oder Serien anschauen zu können, braucht es kein technisches Know-How oder den Zugangs ins Darknet. Illegale Plattformen wie kinox.to oder movie4k.to sprießen wie die Pilze aus dem Boden. Die Server liegen oftmals in Staaten, wo Urheberrecht ein Fremdwort ist. Der einzige Anreiz ist – weil es kostenlos ist! Doch die Kinoindustrie erleidet Millionenverluste deswegen. Sind die Illegalen Streamingseiten wie movie4k.to/kinox.to – Grauzone oder nicht?!

Wenn mich bis vor einigen Monaten jemand gefragt hat, ob das anschauen dieser Filme Illegal ist, dann fielen die Worte eines jeden Rechtsanwaltes… kommt drauf an… vielleicht Grauzone etc. Eins war sicher: Legal und „Fair“ konnte es nie sein.

Die Grauzone ist wohlmöglich vorbei

Das Streaming auf diesen Seiten galt als rechtliche Grauzone. Juristen argumentiert, dass es sich ja nur um eine temporäre Verwendung der Inhalte handele. Dateien würden nur vorübergehend im Cache des Browsers gespeichert werden. Dies sei bei Filesharing/P2P anders. § 44a UrhG (Urheberrechtsgesetz) schütze demnach solche Handlungen.

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Somit konnten sich die Nutzer einigermaßen sicher fühlen. Vor Abmahnungen musste sich kaum einer fürchten.

Das könnte sich nun ändern…

Ende April (26. April 2017 C-527/15 Stichting Brein) beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof (EUGH) mit dem Fall eines niederländischen Unternehmens („Filmspeler“) deren Multimedia-Box verschiedenste Streaming-Portale auf den Fernseher abspielen ließ. Dabei waren neben legalen AddOn-Diensten – wie Amazon Video oder Netflix- auch Illegalle Streamingplattformen installiert. Diese konnten einfach über die Oberfläche aufgerufen und die neusten Filme abgespielt werden. Das Unternehmen bewarb im Internet damit „kostenlos Filme“ ansehen zu können.

Der niederländische Anti-Piraterie-Verband (BREIN) wollte dies nicht hinnehmen und klagte auf Unterlassung. Das Niederländische Gericht legte den Fall dem EUGH zur Entscheidung vor. Die Richter aus Luxemburg entschieden, dass bereits der Verkauf der Boxen die „öffentliche Wiedergabe“ von geschützten Inhalten beinhaltete. Die benötigten Lizenzen für eine solche Verbreitung lägen dem Unternehmen nicht vor. Aber nicht nur den Box-Anbieter sieht der EUGH in der Pflicht. Auch die Nutzer stünden in der Verantwortung. Diese „verdienen keinen Rechtsschutz, da diese bewusst kostenlos auf illegale Inhalte zurückgriffen“. Weiter begründete das Gericht, dass sich „Erwerber freiwillig und in Kenntnis der Sachlage zu einem kostenlosen und nicht zugelassenen Angebot geschützter Werke Zugang verschaffen“. Wer illegal streamt, weiß genau, dass dies nicht zulässig ist! Denn es erscheint nicht „vernünftig“ einen Film oder eine Serie – zeitlgleich zum Starttermin – kostenlos dem Publikum zur Verfügung zu stellen. Man sollte deshalb skeptisch und vorsichtig sein. Greift man darauf zu, handlet man rechtswidrig! Das Urteil ist für zukünftige Entscheidungen wegweisend.

Muss ich jetzt mit einer Abmahnung rechnen, wenn ich Streams anschaue?

Das Problem liegt im Grunde darin, dass der Rechteinhaber von dem Verstoß Kenntnis erlangen muss. Da User im Netz lediglich mit IP-Adressen „identifiziert“ werden können, muss der Rechteinhaber auch erst an diese IP-Adresse kommen. Hier liegt ein Problem, denn die Betreiber solcher Streamingportale speichern die IP-Adressen der Nutzer meist nicht ab. Weiter sind die befüchteten Schadensersatzforderungen nicht Vergleichbar wie mit Filesharing-Sofwarte. Es muss vielmehr der Schaden ersetzt werden, der auch tatsächlich entstanden ist. Dabei werden oftmals legale Streaminganbieter zum Vergleich herangezogen. Kostet derselbe Film bei Amazon nur 7,99 EUR – beläuft sich der Schadensersatz ebenfalls in dieser Höhe.

Wie erkenne ich denn, ob es sich bei dem Angebot um eine Illegale Streaming-Plattform handelt?

  • Bereits die Domain verrät einiges über die Seite. Seriöse Seiten werden kaum Standorte aus der Karibik oder dem Tongo (z.B. „.to“) nutzen.
  • Auch das Impressum der Seite verrät viel. Liegen diese ebenfalls an dubiosen Standorten, sollte man die Finger davon lassen. Unseriöse Anbieter versuchen mit aller Kraft ihre Spuren zu verwischen und eine Inanspruchnahme zu vereiteln.
  • Aktuelle Filme und Serie werden keinesfalls kostenlos und frei zugänglich sein!

Im Zweifel sollte man Abstand davon nehmen! Es gibt genug kostengünstige Alternativen wie Sky, Amazon Video oder Netflix. Oder man geht spazieren und besucht mal wieder die gute alte Videothek oder das Kino!

Wir vertreten deutschlandweit Mandanten auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Sollten Sie Eine Abmahnung erhalten haben – helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Wir betreuen Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im außergerichtlichen/gerichtlichen Verfahren. Unsere Erfahrung in einer Vielzahl von Fällen kommt Ihnen zugute. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 040/46632840 – per E-Mail: info@rechtskontor.de oder bequem über unser Kontaktformular.

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