201711.10
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Streaming-Abofallen Turquoiz Limited

Streaming Turquoiz LimitedUns erreichen vermehrt Meldungen, dass eine Londonder Firma (Turquoiz Limited) Nutzer zu kostenspieligen Abofallen lockt. User werden dabei zunächst über einige „seriös wirkende“ Plattformen angelockt.

Für diese sehen die Seiten zunächst so aus, dass die dort angebotenen Filme nach einer einfacher Registrierung „kostenlos“ angesehen werden können. So heisst es beim Aufruf der Filme:

„Nicht registrierte Nutzer haben keinen Zugriff auf die Filme, melden Sie sich bitte an bzw. registrieren Sie sich auf der Webseite.“

Die Überraschung ist jedoch groß, wenn plötzlich nach einigen Tagen eine Rechnung eintrifft. Der Betreiber fordert plötzlich 238,80 € für eine Einjahres-Mitgliedschaft. Der Betreiber verweist auf seine „Nutzungsbedingungen (Terms of Use)“:

„The registration should always begin with a free trial period of 5 days. If you cancel your subscription within this period, your account will be completely removed from our database. If you do not cancel your subscription during the free trial period, your account will automatically be changed to Premium for a period of one year.“

Die Registrierung beginnt stets mit einem 5-Tage Probeabo. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine Kündigung eingehen, wird daraus ein Premium Vertrag.

Welche Domains sind von den Abofallen betroffen?

Die Firma Turquoiz Limited betreibt eine Vielzahl solcher Portale – u.a.

  • www.imaxtime.com
  • www.imaxkino.com
  • www.mexkino.com
  • www.imaxwelt.com
  • www.imaxdome.com
  • www.filmpalast24.com
  • www.imaxfilme.com
  • www.imaxcine.com
  • www.kinopalast24.com

Schauen Sie im Zweifel ins Impressum der Seiten.

Muss ich zahlen?

Wir raten klar davon ab! Unabhängig von der fehlenden „Button-Lösung“ des § 312 BGB, die der Gesetzgeber bei Kostenpflicht als ausdrücklichen Hinweis fordert – wird der Nutzer dadurch benachteiligt, dass es dem Betreiber gar freisteht den Dienst einzuschränken/einzustellen. Dies stellt eine erhebliche Benachteiligung nach § 307 BGB dar. Laut Nutzern ist das Angebot des Betreibers zu großen Teilen faktisch auch garnicht nutzbar.

Halten Sie sich am besten von solchen Angeboten fern und nutzen wirklich seriöse Anbieter wie Netflix, Amazon, Sky & Co. Sollten auf Portalen „kostenlos“ aktuelle Kinofilme oder Serien angeboten werden, sollten die Alarmglocken angehen. Wir verweisen auf unseren Beitrag bezüglich Illegaler Streamingseiten.

Wir vertreten deutschlandweit Mandanten auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Dabei betreuen wir Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im außergerichtlichen/gerichtlichen Verfahren. Unsere Erfahrung in einer Vielzahl von Fällen kommt Ihnen zugute. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 040/46632840 – per E-Mail: info@rechtskontor.de oder bequem über unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!